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   BSG, 15.07.2009 - B 5 R 188/09 B   

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BSG, 15.07.2009 - B 5 R 188/09 B (https://dejure.org/2009,51926)
BSG, Entscheidung vom 15.07.2009 - B 5 R 188/09 B (https://dejure.org/2009,51926)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - B 5 R 188/09 B (https://dejure.org/2009,51926)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gießen - S 11 RJ 356/04
  • LSG Hessen - L 5 R 256/07
  • BSG, 15.07.2009 - B 5 R 188/09 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.07.2009 - B 5 R 188/09 B
    Die ordnungsgemäße Darlegung dieser Verfahrensrüge setzt einen Vortrag zu folgenden Punkten voraus: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, 5 mwN).

    Denn Merkmal eines Beweisantrages ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).

    Liegen bereits mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche im Bereich der Befunderhebung enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9 mwN).

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.07.2009 - B 5 R 188/09 B
    Unter diesen Umständen stellt sich die angebliche Aufklärungsrüge in Wirklichkeit als ein durch § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 Alt 1 SGG ausgeschlossener Angriff auf die Beweiswürdigung dar (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 7).

    Bei einer derartigen Fallgestaltung ist für eine weitere Beweiserhebung regelmäßig kein Raum (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 8).

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